
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für KIRA SmartLift.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Nutzung von KIRA SmartLift.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der cloudbasierten Softwarelösung „KIRA SmartLift“
Stand: April 2026
1. Anbieter
Anbieter der Softwarelösung „KIRA SmartLift“ und Vertragspartner des Kunden ist:
KIRA Aufzüge GmbH
Bockersend 49
41066 Mönchengladbach
Deutschland
USt-IdNr.: DE452164083
nachfolgend „Anbieter“ genannt.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der cloudbasierten Softwarelösung „KIRA SmartLift“ einschließlich zugehöriger Webanwendungen, mobiler Anwendungen, Benutzerzugänge, Administrationsoberflächen, Schnittstellen, Zusatzfunktionen, Updates, Hosting-Leistungen und Supportleistungen.
2.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft, die Unternehmenszugehörigkeit sowie die Vertretungsberechtigung der handelnden Person zu verlangen.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2.4 Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsverlängerungen, Nachbestellungen, Erweiterungen, Zusatzlizenzen und Zusatzmodule, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart wird.
2.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Softwarelösung KIRA SmartLift zur Nutzung über das Internet im Wege des Software-as-a-Service-Modells.
3.2 KIRA SmartLift ist eine digitale Softwarelösung insbesondere für Unternehmen aus den Bereichen Aufzugsservice, Wartung, Prüfung, Störungsmanagement, Disposition, Einsatzplanung, Dokumentation, Anlagenverwaltung, Berichtswesen, mobile Servicesteuerung und damit zusammenhängende Geschäftsabläufe.
3.3 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Ein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Versionsnummer, eines bestimmten Entwicklungsstands oder eines unveränderten Funktionsumfangs besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Software technisch und funktional weiterzuentwickeln, soweit hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Dies umfasst insbesondere Änderungen an Benutzeroberflächen, Datenstrukturen, internen Prozessen, Modulen, Funktionen, Workflows, technischen Komponenten, Sicherheitsmechanismen und Systemarchitekturen.
3.5 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB, der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, dem gebuchten Paket, den freigeschalteten Modulen sowie gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.
4. Leistungen des Anbieters
4.1 Der Anbieter stellt dem Kunden im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung:
a) Bereitstellung der Software über das Internet,
b) Benutzer- und Rechteverwaltung,
c) Verwaltung von Anlagen, Standorten, Betreibern und Ansprechpartnern,
d) Verwaltung von Wartungen, Prüfungen, Störungen und Aufträgen,
e) Dispositions- und Planungsfunktionen,
f) Dokumentations- und Dateiverwaltungsfunktionen,
g) mobile Nutzung auf geeigneten Endgeräten,
h) laufende Pflege, Updates und technische Weiterentwicklung,
i) Hosting und Systembetrieb,
j) Support im vertraglich vorgesehenen Umfang.
4.2 Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet der Anbieter nicht die Erreichung eines bestimmten Umsatzes, einer bestimmten Zeitersparnis, einer bestimmten Organisationsqualität, bestimmter Ausfallquoten oder bestimmter betrieblicher Ergebnisse beim Kunden.
4.3 Der Anbieter schuldet keine Rechts- oder Fachberatung des Kunden, keine eigenständige betriebliche Prüfung der beim Kunden erfassten Daten und keine eigenverantwortliche Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit von Kundeneingaben.
5. Testzugang und 14-tägiger Testzeitraum
5.1 Der Anbieter kann Neukunden nach eigenem Ermessen einen einmaligen kostenfreien Testzugang mit einer Laufzeit von 14 Kalendertagen gewähren.
5.2 Ein Anspruch auf Gewährung eines Testzugangs besteht nicht.
5.3 Der Testzeitraum beginnt mit der erstmaligen Freischaltung des Testzugangs oder der Bereitstellung des ersten Testbenutzers, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Maßgeblich ist der vom Anbieter dokumentierte Freischaltzeitpunkt.
5.4 Der Testzugang dient ausschließlich der unverbindlichen Evaluierung der Software im betrieblichen Umfeld des Interessenten. Eine missbräuchliche Nutzung, eine Scheinregistrierung, eine Mehrfachregistrierung desselben Unternehmens oder die Umgehung kostenpflichtiger Lizenzen durch wiederholte Testanmeldungen ist unzulässig.
5.5 Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang des Testzugangs gegenüber der kostenpflichtigen Produktivversion einzuschränken. Dies betrifft insbesondere Speicherplatz, Funktionsumfang, Anzahl der Benutzer, Upload-Möglichkeiten, Exportfunktionen, Schnittstellen, Supportumfang, Verfügbarkeitszusagen, Datensicherungsintervalle und Integrationen.
5.6 Während des Testzeitraums besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, eine bestimmte Verfügbarkeit, eine bestimmte Dokumentation, eine bestimmte Reaktionszeit oder eine dauerhafte Speicherung sämtlicher Daten.
5.7 Der Anbieter ist berechtigt, Testzugänge aus sachlichem Grund jederzeit einzuschränken, zu sperren oder vorzeitig zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Falschangaben, Missbrauch, Sicherheitsbedenken, unzulässiger Mehrfachregistrierung, Verstößen gegen diese AGB oder rechtswidriger Nutzung.
5.8 Endet der Testzeitraum, ohne dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, ist der Anbieter berechtigt, den Testzugang zu deaktivieren und die dort gespeicherten Daten nach angemessener Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
5.9 Der Kunde hat keinen Anspruch auf dauerhafte Speicherung oder Export von Testdaten, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
6. Zustandekommen des kostenpflichtigen Vertrages
6.1 Ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die entgeltliche Nutzung beauftragt und der Anbieter diese Beauftragung annimmt oder den Zugang als kostenpflichtigen Produktivzugang freischaltet.
6.2 Der Testzeitraum ist kein kostenpflichtiger Hauptvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.3 Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote oder Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Zweifeln an Bonität, Identität, Unternehmereigenschaft, Vertretungsberechtigung, Rechtskonformität oder Systemsicherheit.
7. Preise und Lizenzmodell
7.1 KIRA SmartLift wird nutzerbasiert abgerechnet.
7.2 Die Vergütung ist rollenbasiert und beträgt 39,00 EUR pro Techniker, 59,00 EUR pro Disponent sowie 89,00 EUR pro Admin oder Geschäftsführer und Monat, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.3 Vergütungspflichtig ist jeder angelegte und nutzbare Benutzerzugang. Mindestens ein Zugang in der Rolle Admin oder Geschäftsführer ist Voraussetzung für den produktiven Betrieb und für die Hinzubuchung weiterer Techniker- oder Disponenten-Zugänge. Maßgeblich für die Abrechnung ist die dem Zugang zugewiesene Rolle oder Funktionskategorie, insbesondere Techniker, Disponent sowie Admin oder Geschäftsführer.
7.4 Maßgeblich ist die Anlage eines verwendbaren Zugangs. Es kommt nicht darauf an, ob der Zugang tatsächlich ständig oder nur gelegentlich genutzt wird.
7.5 Zusatzleistungen, Zusatzmodule, Sonderanpassungen, Individualentwicklungen, Schulungen, Datenmigrationen, erweiterte Supportleistungen oder sonstige gesonderte Leistungen können gesondert vergütet werden.
8. Abrechnung
8.1 Die Abrechnung des kostenpflichtigen Vertrages erfolgt jährlich im Voraus.
8.2 Grundlage der jährlichen Abrechnung ist die zum Beginn des kostenpflichtigen Vertrages beziehungsweise zum jeweiligen Verlängerungszeitpunkt gebuchte Zahl kostenpflichtiger Benutzer.
8.3 Rechnungen werden in elektronischer Form erstellt und dem Kunden per E-Mail, Portal oder auf vergleichbarem elektronischem Weg zur Verfügung gestellt.
8.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
9. Hinzubuchung weiterer Benutzer
9.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit weitere Benutzer hinzubuchen.
9.2 Für neu hinzugebuchte Benutzer gilt folgende Nachberechnungsregel:
a) Bei Hinzubuchung vom 01. bis einschließlich 15. eines Kalendermonats erfolgt die Berechnung anteilig für den laufenden Monat.
b) Bei Hinzubuchung ab dem 16. Kalendertag bis zum Monatsende erfolgt die Berechnung erst ab dem folgenden Monat.
9.3 Die Abrechnung hinzugebuchter Benutzer erfolgt ergänzend zur bestehenden Jahresabrechnung.
9.4 Die Hinzubuchung zusätzlicher Benutzer führt nicht zu einem Neubeginn, zu einer Verlängerung oder zu einer Verschiebung der bestehenden Vertragslaufzeit.
9.5 Für alle während der Vertragslaufzeit hinzugebuchten Benutzer gilt die Restlaufzeit des laufenden Hauptvertrages.
10. Verringerung der Benutzeranzahl
10.1 Der Kunde kann die Zahl der von ihm genutzten Benutzerzugänge reduzieren.
10.2 Eine Verringerung der Benutzeranzahl wirkt sich grundsätzlich erst zum Ende der laufenden Vertragsperiode aus.
10.3 Für bereits abgerechnete Zeiträume besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung, Rückvergütung, Gutschrift oder Preisreduzierung wegen späterer Deaktivierung einzelner Benutzer.
10.4 Der Kunde ist verantwortlich dafür, nicht mehr benötigte Benutzer intern zu deaktivieren und den Lizenzbestand rechtzeitig vor dem nächsten Verlängerungszeitpunkt anzupassen.
11. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung
11.1 Die Mindestvertragslaufzeit des kostenpflichtigen Vertrages beträgt 12 Monate.
11.2 Die Mindestvertragslaufzeit beginnt nicht mit Start des Testzeitraums, sondern mit der erstmaligen Aktivierung des ersten kostenpflichtigen Benutzers oder mit der kostenpflichtigen Produktivfreischaltung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
11.3 Während der Mindestvertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
11.4 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
11.5 Die Kündigung muss spätestens 24 Stunden vor der nächsten jährlichen Abbuchung oder Rechnungsstellung in Textform beim Anbieter eingehen.
11.6 Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter maßgeblich.
11.7 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres volles Vertragsjahr.
12. Kündigung
12.1 Die ordentliche Kündigung bedarf der Textform.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3 Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug gerät,
b) der Kunde die Software missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt,
c) der Kunde unbefugt Zugangsdaten an Dritte weitergibt,
d) der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
e) die Nutzung des Kunden die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Systeme des Anbieters gefährdet,
f) der Kunde trotz Abmahnung datenschutzwidrige oder rechtsverletzende Inhalte verarbeitet.
12.4 Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die bis zum regulären Vertragsende geschuldete Vergütung unberührt, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
13. Sperrung und Suspendierung
13.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
13.2 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, schwerwiegenden Vertragsverstößen, Sicherheitsbedenken, konkretem Missbrauchsverdacht, rechtswidriger Nutzung, Umgehung des Lizenzmodells oder Gefährdung der Systemstabilität.
13.3 Soweit möglich und zumutbar, wird der Anbieter den Kunden vorab über eine beabsichtigte Sperrung informieren.
13.4 Bei Gefahr im Verzug, akuten Sicherheitsrisiken oder schweren Rechtsverstößen darf die Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
13.5 Eine Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
14. Zahlungsbedingungen und Verzug
14.1 Zahlungen sind mit Rechnungsstellung sofort fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
14.2 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
14.3 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
14.4 Der Anbieter ist berechtigt, bei nicht unerheblichem Zahlungsverzug Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, Zugänge zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
15. Bereitstellung und Verfügbarkeit
15.1 Der Anbieter stellt KIRA SmartLift im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Nutzung über das Internet bereit.
15.2 Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung vereinbart wurde.
15.3 Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Umstellungen, Systempflege und Weiterentwicklungen durchzuführen, auch wenn dies vorübergehend zu Einschränkungen oder Unterbrechungen führt.
15.4 Nicht vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeiten sind insbesondere Ausfälle aufgrund von Störungen der Telekommunikationsnetze, Stromausfällen, höherer Gewalt, Angriffen Dritter, Ausfällen von Drittanbietern, Fehlern externer Schnittstellen, Fehlbedienung auf Kundenseite oder Inkompatibilitäten von Kundensystemen.
15.5 Der Anbieter bemüht sich, Wartungsmaßnahmen nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen, soweit dies mit den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen vereinbar ist.
16. Weiterentwicklung, Änderungen und Drittanbieter
16.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln.
16.2 Funktionen können geändert, erweitert, ersetzt oder eingestellt werden, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
16.3 Soweit KIRA SmartLift mit Drittanwendungen, Schnittstellen, Cloud-Diensten, App-Stores, E-Mail-Diensten, Kalenderdiensten oder sonstigen externen Systemen verbunden ist oder verbunden werden kann, hängt deren Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit auch von diesen Drittanbietern ab.
16.4 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittanbieter-Schnittstellen dauerhaft unverändert oder unterbrechungsfrei verfügbar bleiben.
17. Benutzerkonten und Zugangsdaten
17.1 Die Nutzung der Software setzt die Anlage von Benutzerkonten voraus.
17.2 Jeder Benutzer ist grundsätzlich mit einem individuellen Zugang anzulegen.
17.3 Sammelkonten, gemeinsam genutzte Benutzerzugänge oder jede Form der Umgehung des nutzerbezogenen Lizenzmodells sind unzulässig, sofern der Anbieter dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
17.4 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, unbefugte Nutzung zu verhindern und interne Berechtigungen ordnungsgemäß zu verwalten.
17.5 Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald ihm Anhaltspunkte für einen Verlust von Zugangsdaten, eine missbräuchliche Nutzung oder einen Sicherheitsvorfall bekannt werden.
17.6 Der Kunde haftet dafür, dass seine Benutzer keine rechtswidrigen Inhalte einstellen, keine Rechte Dritter verletzen und keine Sicherheitsmechanismen umgehen.
18. Pflichten des Kunden
18.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke und unter Beachtung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
18.2 Dem Kunden ist insbesondere untersagt,
a) Schadsoftware einzuschleusen,
b) unberechtigte Zugriffe auf Systeme des Anbieters zu versuchen,
c) Sicherheitsmechanismen zu umgehen,
d) die Integrität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der Systeme zu beeinträchtigen,
e) rechtswidrige, datenschutzwidrige, beleidigende, diskriminierende oder sonst unzulässige Inhalte zu speichern oder zu verarbeiten,
f) Schutzrechte Dritter zu verletzen,
g) die Software zu überlasten oder missbräuchlich zu nutzen.
18.3 Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Eingaben, Daten, Stammdaten, Berichte, Dispositionen, Dokumentationen und sonstigen Inhalte.
18.4 Der Kunde bleibt ferner selbst verantwortlich für seine betrieblichen Entscheidungen, rechtlichen Prüfungen, Aufbewahrungspflichten und branchenspezifischen Anforderungen.
19. Nutzungsrechte
19.1 Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, KIRA SmartLift im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
19.2 Das Nutzungsrecht ist auf die vereinbarte Zahl kostenpflichtiger Benutzer sowie auf die vorgesehenen Nutzungsarten beschränkt.
19.3 Nicht gestattet sind insbesondere
a) Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder sonstige Überlassung der Software an Dritte,
b) Vervielfältigung außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung,
c) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist,
d) Entfernung oder Veränderung von Kennzeichen, Copyright-Vermerken oder Schutzmechanismen,
e) Nutzung der Software zum Aufbau eines unmittelbar konkurrierenden Produkts unter Auswertung geschützter Strukturen oder Inhalte.
19.4 Sämtliche Rechte an der Software, an Weiterentwicklungen, Dokumentationen, Designs, Datenbanken, Strukturen, Logos und sonstigen geschützten Bestandteilen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
20. Kundendaten und Inhalte
20.1 Alle vom Kunden oder seinen Benutzern eingegebenen, gespeicherten, hochgeladenen, verarbeiteten oder erzeugten Daten und Inhalte gelten als Kundendaten.
20.2 Der Kunde sichert zu, dass er zur Verarbeitung, Speicherung und Nutzung dieser Kundendaten berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
20.3 Der Kunde bleibt inhaltlich allein verantwortlich für die von ihm oder seinen Benutzern verarbeiteten Kundendaten.
20.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Kundendaten allgemein oder anlasslos inhaltlich zu prüfen.
20.5 Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Kundendaten zu sperren, zu entfernen oder den Zugriff darauf einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Vertragsverstöße vorliegen.
21. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
21.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
21.2 Der Kunde bleibt für die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich.
21.3 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten.
21.4 Weitergehende Einzelheiten ergeben sich aus dem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag sowie aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
22. Datensicherung
22.1 Der Anbieter kann regelmäßige Datensicherungen nach eigenem technischen und organisatorischen Konzept durchführen.
22.2 Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten historischen Datenstands besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
22.3 Auch bei vorhandenen Backups kann der Anbieter keine lückenlose Wiederherstellung jedes beliebigen Einzelzustands garantieren.
22.4 Der Kunde bleibt verpflichtet, für besonders geschäftskritische Daten eine ihm zumutbare ergänzende Eigenvorsorge zu treffen.
23. Support
23.1 Support wird im vertraglich vorgesehenen Umfang erbracht.
23.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Support grundsätzlich per E-Mail, Ticketsystem oder vergleichbarem elektronischem Kommunikationsweg.
23.3 Nicht vom Standard-Support umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere Vor-Ort-Leistungen, individuelle Schulungen, Rechtsberatung, allgemeine IT-Beratung, Datenmigrationen, Individualprogrammierung und Beratung zu kundenspezifischen Sonderprozessen.
23.4 Der Anbieter ist berechtigt, Supportanfragen nach pflichtgemäßem Ermessen zu priorisieren, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Vorfällen und produktionskritischen Störungen.
24. Mängel und Gewährleistung
24.1 Für die entgeltliche Überlassung der Software gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts Abweichendes bestimmen.
24.2 Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei Beeinträchtigungen, die auf Umständen beruhen, die nicht dem Einflussbereich des Anbieters zuzurechnen sind.
24.3 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nachvollziehbar anzuzeigen und den Anbieter bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
24.4 Der Anbieter ist berechtigt, nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Workaround, Update, Ersatzlösung oder Fehlerumgehung Abhilfe zu schaffen.
25. Haftung
25.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
25.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
25.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden und Datenverluste auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
25.4 Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass
a) der Kunde oder seine Benutzer die Software fehlerhaft bedienen,
b) Eingaben unrichtig, unvollständig oder verspätet erfolgen,
c) betriebliche Entscheidungen allein auf vom System ausgegebenen Daten beruhen,
d) Drittanbieter, Schnittstellen oder Kundensysteme fehlerhaft funktionieren,
e) notwendige Updates auf Kundengeräten unterbleiben,
f) der Kunde seine Mitwirkungs- und Schutzpflichten verletzt.
25.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
26. Besondere Regelungen für den Testzeitraum
26.1 Während des unentgeltlichen Testzeitraums wird KIRA SmartLift ausschließlich zu Evaluierungszwecken bereitgestellt.
26.2 Der Funktionsumfang kann eingeschränkt, vorläufig oder unvollständig sein.
26.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters im Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Testzugang auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
26.4 Der Kunde soll im Testsystem keine allein maßgeblichen oder ungesichert betriebskritischen Daten vorhalten.
27. Vertragsende, Datenzugang und Löschung
27.1 Nach Beendigung des Vertrages endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Software.
27.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang nach Vertragsende zu deaktivieren.
27.3 Der Anbieter kann dem Kunden für eine begrenzte Zeit nach Vertragsende die Möglichkeit einräumen, seine Daten zum Zweck des Exports abzurufen, sofern dies technisch möglich und organisatorisch zumutbar ist.
27.4 Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe entgegenstehen, ist der Anbieter berechtigt, Kundendaten nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach Vertragsende zu löschen.
27.5 Sofern zwischen den Parteien oder in ergänzenden Unterlagen eine konkrete Nachhaltefrist vereinbart ist, gilt diese vorrangig.
28. Vertraulichkeit
28.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
28.2 Als vertraulich gelten insbesondere technische, organisatorische, wirtschaftliche und geschäftliche Informationen, Preisgestaltungen, Produktinformationen, Sicherheitskonzepte, Zugangsdaten, interne Dokumentationen sowie Kundendaten.
28.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden,
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
29. Referenznennung
29.1 Der Anbieter ist nur dann berechtigt, den Kunden namentlich, mit Logo oder als Referenz zu nennen, wenn der Kunde hierzu vorab zugestimmt hat.
29.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine werbliche Referenznennung.
30. Änderungen dieser AGB
30.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen, Sicherheitsanforderungen oder der Produktstruktur.
30.2 Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen in angemessener Frist in Textform informieren.
30.3 Änderungen dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Unangemessene Benachteiligungen und überraschende Klauseln sind im AGB-Recht angreifbar.
31. Abtretung und Übertragung
31.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
31.2 Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
32.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit gesetzlich zulässig.
32.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Mönchengladbach.
32.3 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
33. Schlussbestimmungen
33.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das entspricht dem gesetzlichen Grundgedanken des § 306 BGB.
33.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt.
33.3 Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.